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Worttrennung:
- Nach·ge·bühr, Plural: Nach·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nachgebühr (Info)
Bedeutungen:
- Postwesen: Gebühr, die vom Empfänger gezahlt werden muss, wenn Postgut nicht ausreichend frankiert wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus der Präposition nach und dem Substantiv Gebühr
Synonyme:
- Nachentgelt, Nachporto, Strafporto
Beispiele:
- „Wurden diese Sendungen per Eilboten befördert, so waren sie mit einer Nachgebühr von 40 Pf zu belegen und diese beim Empfänger zu erheben.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Nachgebühr“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachgebühr“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nachgebühr“
- The Free Dictionary „Nachgebühr“
- Duden online „Nachgebühr“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachgebühr“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Nachgebühr“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Nachgebühr“
Quellen:
- ↑ Reinhard Krüger: 1941: Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung im Deutschen Reich. In: philatelie. Nummer 480, Juni 2017 , Seite 26-29, Zitat Seite 29.