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Worttrennung:
- Straf·por·to, Plural 1: Straf·por·tos, Plural 2: Straf·por·ti
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Strafporto (Info)
Bedeutungen:
- Postwesen: Gebühr, die vom Empfänger gezahlt werden muss, wenn Postgut nicht ausreichend frankiert wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Strafe und Porto
Synonyme:
- Nachentgelt, Nachgebühr, Nachporto
Beispiele:
- „Üblich war es bei der Reichspost jedoch, dass bei fehlendem Eilporto das 1,5-fache des fehlenden Portos als Nachgebühr oder genauer als Strafporto erhoben wurde.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Strafporto“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafporto“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Strafporto“
- The Free Dictionary „Strafporto“
- Duden online „Strafporto“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Strafporto“
Quellen:
- ↑ Reinhard Krüger: RP 26 gebraucht, die teuerste Ganzsache des Deutschen Reiches. In: philatelie. Nummer 481, Juli 2017 , Seite 30-33, Zitat Seite 31.