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Worttrennung:
- Of·fi·zi·al, Plural 1: Of·fi·zi·a·le, Plural 2: Of·fi·zi·a·len
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Offizial (Info)
- Reime: -aːl
Bedeutungen:
- Vikar eines Bischofs, der in dessen Namen die Gerichtsbarkeit ausübt
- Österreich: Titel eines Beamten[1][2]
Weibliche Wortformen:
- Offizialin
Oberbegriffe:
- Vikar
- Beamter
Beispiele:
- „Man zog es deshalb vor, solche Klagen vor dem geistlichen Gericht des bischöflichen Offizials auszutragen.“[3]
Wortbildungen:
- Oberoffizial
Übersetzungen
Vikar eines Bischofs, der in dessen Namen die Gerichtsbarkeit ausübt
Österreich: Titel eines Beamten
- Wikipedia-Artikel „Offizial“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Offizial“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Offizial“
- Duden online „Offizial“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Offizial“ auf wissen.de
- Heinrich Becker (Leitung): Fremdwörterbuch. Verlag Enzyklopädie, Leipzig 1957 , Seite 429.
Quellen:
- ↑ Beamte der allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung. In: help.gv.at. 1. Januar 2015, abgerufen am 2. September 2015.
- ↑ Duden online „Offizial“
- ↑ Johannes Schultze: Die Prignitz. Aus der Geschichte einer märkischen Landschaft. In: Reinhold Olesch/Walter Schlesinger/Ludwig Erich Schmitt (Herausgeber): Mitteldeutsche Forschungen. 1. Auflage. Bd. 8, Böhlau Verlag, Köln/Graz 1956 , Seite 147.