Ordnungshaft

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Ordnungshaft (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Ordnungshaft
Genitiv der Ordnungshaft
Dativ der Ordnungshaft
Akkusativ die Ordnungshaft

Worttrennung:

Ord·nungs·haft, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ordnungshaft (Info)

Bedeutungen:

deutsches Prozessrecht: Disziplinarmaßnahme (nach §§ 380, 390 ZPO; § 89 FamFG; §§ 51, 70 StPO; §§ 177, 178 GVG), welche dazu dient, Ungehorsam und Ungebühr einer Person in einem Verfahren zu ahnden, und welche zum Tragen kommt, wenn das angeordnete Ordnungsgeld nicht eingetrieben werden kann
deutsches Zwangsvollstreckungsrecht nach ZPO: Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, mit dem eine Duldung oder Unterlassung des Schuldners erzwungen wird, nachdem dieser einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung zuwidergehandelt hat und ein Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte

Gegenwörter:

Ordnungsgeld

Oberbegriffe:

Ordnungsmittel

Beispiele:

Verstößt der Schuldner trotz Androhung des Ordnungsmittels gegen seine Verpflichtung aus dem Urteil, kann das Gericht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft festsetzen.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Ordnungshaft
Klaus Weber (Hrsg.): Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage, München 2007, unter „Ordnungsmittel“, Seite 851 f.
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalOrdnungshaft