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Pilotenschein wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Pi·lo·ten·schein, Plural: Pi·lo·ten·schei·ne
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Pilotenschein (Info)
- Reime: -oːtn̩ʃaɪ̯n
Bedeutungen:
- Dokument, das zum Führen eines Luftfahrzeugs berechtigt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Pilot und Schein sowie dem Fugenelement -en
Synonyme:
- Fluglizenz, Flugschein
Oberbegriffe:
- Schein
Beispiele:
- „Er machte seinen Pilotenschein und kaufte sich später einen Doppeldecker, einen Zweisitzer, und unternahm sogar mit seiner Tochter Geneviève Rundflüge.“[1]
Übersetzungen
Dokument, das zum Führen eines Luftfahrzeugs berechtigt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Pilotenschein“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pilotenschein“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Pilotenschein“
- Duden online „Pilotenschein“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Pilotenschein“
Quellen:
- ↑ Yves Buchheim, unter Mitarbeit von Franz Kotteder: Buchheim. Künstler, Sammler, Despot: Das Leben meines Vaters. Heyne, München 2018, ISBN 978-3-453-20197-2 , Seite 41.