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Postgeheimnis wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Post·ge·heim·nis, Plural: Post·ge·heim·nis·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Postgeheimnis (Info)
Bedeutungen:
- Grundrecht, nach dem das Postgut vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Post und Geheimnis
Sinnverwandte Wörter:
- Briefgeheimnis
Oberbegriffe:
- Grundrecht
Beispiele:
- „Wir sehen, dass die Frage des Postgeheimnisses eine Frage war, die sich unmittelbar bis in die Gestaltung der postalischen Dokumente, Medien, Postkarten etcetera niedergeschlagen hat.“[1]
Übersetzungen
Grundrecht, nach dem das Postgut vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt ist
- Wikipedia-Artikel „Postgeheimnis“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Postgeheimnis“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Postgeheimnis“
- The Free Dictionary „Postgeheimnis“
- Duden online „Postgeheimnis“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Postgeheimnis“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Postgeheimnis“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Postgeheimnis“
Quellen:
- ↑ Reinhard Krüger: Postgeheimnis, „Datenschutz“ und Rohrpost um das Jahr 1900. In: philatelie. Nummer 495, September 2018 , Seite 26-29, Zitat Seite 27. Abkürzung aufgelöst.