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Briefgeheimnis wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Briefgeheimnis und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Brief·ge·heim·nis, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Briefgeheimnis (Info)
Bedeutungen:
- Grundrecht, das garantiert, dass Briefe und Postsendungen nur von ihrem Empfänger geöffnet werden dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Brief und Geheimnis
Sinnverwandte Wörter:
- Fernmeldegeheimnis, Kommunikationsgeheimnis, Postgeheimnis
Oberbegriffe:
- Grundrecht
Beispiele:
- In Deutschland ist das Briefgeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert.
- In der DDR gab es kein echtes Briefgeheimnis, die Staatssicherheit durfte alle Briefe öffnen.
- „So erklärt sich, weshalb die Forderung nach Wahrung des Briefgeheimnisses eine der wesentlichen Forderungen der Revolution von 1848 gewesen ist.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Briefgeheimnis“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Briefgeheimnis“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Briefgeheimnis“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Briefgeheimnis“
- The Free Dictionary „Briefgeheimnis“
Quellen:
- ↑ Reinhard Krüger: Postgeheimnis, „Datenschutz“ und Rohrpost um das Jahr 1900. In: philatelie. Nummer 495, September 2018 , Seite 26-29, Zitat Seite 27.