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Worttrennung:
- Prä·ju·diz, Plural 1: Prä·ju·di·ze, Plural 2: Prä·ju·di·zi·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Präjudiz (Info)
- Reime: -iːt͡s
Bedeutungen:
- bildungssprachlich: vorgefasste Meinung
- Rechtssprache: (Gerichts-)Entscheidung, die für künftige, gleichartige Fälle richtungsweisend ist
Herkunft:
- von lateinisch praeiudicium → la entlehnt, das sich zusammengesetzt aus prae- → la „vor, vorher“ und iudicium → la „gerichtliche Untersuchung“[1][2]
Synonyme:
- Vorurteil
- Vorentscheidung, Vorentscheid, Grundsatzentscheidung, Präzedenzfall
Oberbegriffe:
- Judikatur (Gesamtheit aller Präjudizien)
Beispiele:
- Sie hatte sich ein Präjudiz zurechtgelegt.
- Die Gesamtheit aller Präjudizien, das sind alle richtungsweisenden Gerichtsurteile, bezeichnet man als Judikatur.
Wortbildungen:
- präjudizial, präjudiziell, präjudizieren
Übersetzungen
bildungssprachlich: vorgefasste Meinung
- Wikipedia-Artikel „Präjudiz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Präjudiz“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Präjudiz“
- Duden online „Präjudiz“
Quellen: