Präjudiz

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Präjudiz (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural 1 Plural 2
Nominativ das Präjudiz die Präjudize die Präjudizien
Genitiv des Präjudizes der Präjudize der Präjudizien
Dativ dem Präjudiz den Präjudizen den Präjudizien
Akkusativ das Präjudiz die Präjudize die Präjudizien

Worttrennung:

Prä·ju·diz, Plural 1: Prä·ju·di·ze, Plural 2: Prä·ju·di·zi·en

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Präjudiz (Info)
Reime: -iːt͡s

Bedeutungen:

bildungssprachlich: vorgefasste Meinung
Rechtssprache: (Gerichts-)Entscheidung, die für künftige, gleichartige Fälle richtungsweisend ist

Herkunft:

von lateinisch praeiudicium → la entlehnt, das sich zusammengesetzt aus prae- → la „vor, vorher“ und iudicium → la „gerichtliche Untersuchung“

Synonyme:

Vorurteil
Vorentscheidung, Vorentscheid, Grundsatzentscheidung, Präzedenzfall

Oberbegriffe:

Judikatur (Gesamtheit aller Präjudizien)

Beispiele:

Sie hatte sich ein Präjudiz zurechtgelegt.
Die Gesamtheit aller Präjudizien, das sind alle richtungsweisenden Gerichtsurteile, bezeichnet man als Judikatur.

Wortbildungen:

präjudizial, präjudiziell, präjudizieren

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Präjudiz
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Präjudiz
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPräjudiz
Duden online „Präjudiz

Quellen:

  1. Duden online „Präjudiz
  2. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Auflage. Hannover 1913 (Nachdruck Darmstadt 1998): „Präjudiz“ (Zeno.org)