Rauschgifthändler

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Rauschgifthändler (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Rauschgifthändler die Rauschgifthändler
Genitiv des Rauschgifthändlers der Rauschgifthändler
Dativ dem Rauschgifthändler den Rauschgifthändlern
Akkusativ den Rauschgifthändler die Rauschgifthändler

Worttrennung:

Rausch·gift·händ·ler, Plural: Rausch·gift·händ·ler

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rauschgifthändler (Info)

Bedeutungen:

jemand, der illegale Drogen kauft und verkauft

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Rauschgift und Händler

Synonyme:

Drogendealer, Drogenhändler, Suchtgifthändler

Weibliche Wortformen:

Rauschgifthändlerin

Oberbegriffe:

Händler

Beispiele:

Bei einer Razzia verhaftete die Polizei fünf Rauschgifthändler im Alter von 20 bis 32 Jahren.

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Rauschgifthändler“, Seite 883.
Duden online „Rauschgifthändler
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rauschgifthändler
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRauschgifthändler
The Free Dictionary „Rauschgifthändler