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Drogenhändler wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Drogenhändler und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Dro·gen·händ·ler, Plural: Dro·gen·händ·ler
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Drogenhändler (Info), Drogenhändler (Info)
Bedeutungen:
- jemand, der illegale Drogen kauft und verkauft
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Droge und Händler mit dem Fugenelement -n
Synonyme:
- Rauschgifthändler, Suchtgifthändler, umgangssprachlich Drogendealer
Weibliche Wortformen:
- Drogenhändlerin
Oberbegriffe:
- Händler
Beispiele:
- Bei einer Razzia verhaftete die Polizei fünf Drogenhändler im Alter von 20 bis 32 Jahren.
Übersetzungen
jemand, der illegale Drogen kauft und verkauft
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Drogenhändler“, Seite 363.
- Duden online „Drogenhändler“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Drogenhändler“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Drogenhändler“
- The Free Dictionary „Drogenhändler“