Drogenhändler

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Drogenhändler (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Drogenhändler die Drogenhändler
Genitiv des Drogenhändlers der Drogenhändler
Dativ dem Drogenhändler den Drogenhändlern
Akkusativ den Drogenhändler die Drogenhändler

Worttrennung:

Dro·gen·händ·ler, Plural: Dro·gen·händ·ler

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Drogenhändler (Info), Lautsprecherbild Drogenhändler (Info)

Bedeutungen:

jemand, der illegale Drogen kauft und verkauft

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Droge und Händler mit dem Fugenelement -n

Synonyme:

Rauschgifthändler, Suchtgifthändler, umgangssprachlich Drogendealer

Weibliche Wortformen:

Drogenhändlerin

Oberbegriffe:

Händler

Beispiele:

Bei einer Razzia verhaftete die Polizei fünf Drogenhändler im Alter von 20 bis 32 Jahren.

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Drogenhändler“, Seite 363.
Duden online „Drogenhändler
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Drogenhändler
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDrogenhändler
The Free Dictionary „Drogenhändler