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Worttrennung:
- Dro·gen·händ·le·rin, Plural: Dro·gen·händ·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Drogenhändlerin (Info), Drogenhändlerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die illegale Drogen kauft und verkauft
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Drogenhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Drogendealerin, Rauschgifthändlerin, Suchtgifthändlerin
Männliche Wortformen:
- Drogenhändler
Oberbegriffe:
- Händlerin
Beispiele:
- Bei einer Razzia verhaftete die Polizei fünf Drogenhändlerinnen im Alter von 20 bis 32 Jahren.
Übersetzungen
weibliche Person, die illegale Drogen kauft und verkauft
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Drogenhändlerin“, Seite 363.
- Duden online „Drogenhändlerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Drogenhändlerin“