Rauschgifthändlerin

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Rauschgifthändlerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rauschgifthändlerin die Rauschgifthändlerinnen
Genitiv der Rauschgifthändlerin der Rauschgifthändlerinnen
Dativ der Rauschgifthändlerin den Rauschgifthändlerinnen
Akkusativ die Rauschgifthändlerin die Rauschgifthändlerinnen

Worttrennung:

Rausch·gift·händ·le·rin, Plural: Rausch·gift·händ·le·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rauschgifthändlerin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die illegale Drogen kauft und verkauft

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rauschgifthändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Drogendealerin, Drogenhändlerin, Suchtgifthändlerin

Männliche Wortformen:

Rauschgifthändler

Oberbegriffe:

Händlerin

Beispiele:

Bei einer Razzia verhaftete die Polizei fünf Rauschgifthändlerinnen im Alter von 20 bis 32 Jahren.

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Rauschgifthändlerin“, Seite 883.
Duden online „Rauschgifthändlerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRauschgifthändlerin