Rechtsfähigkeit

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Rechtsfähigkeit (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsfähigkeit die Rechtsfähigkeiten
Genitiv der Rechtsfähigkeit der Rechtsfähigkeiten
Dativ der Rechtsfähigkeit den Rechtsfähigkeiten
Akkusativ die Rechtsfähigkeit die Rechtsfähigkeiten

Worttrennung:

Rechts·fä·hig·keit, Plural: Rechts·fä·hig·kei·ten

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsfähigkeit (Info)

Bedeutungen:

Rechtswissenschaft: die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Herkunft:

Ableitung zu rechtsfähig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit

Gegenwörter:

Rechtsunfähigkeit

Sinnverwandte Wörter:

Geschäftsfähigkeit

Oberbegriffe:

Fähigkeit, Teilrechtsfähigkeit

Unterbegriffe:

Organfähigkeit

Beispiele:

In den Kreis besonderer Rechtsfähigkeiten fällt auch die Organfähigkeit juristischer Personen.[1]
Rechtsfähigkeit hat der Mensch von der Wiege bis zur Bahre.

Wortbildungen:

Nichtrechtsfähigkeit, Teilrechtsfähigkeit

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsfähigkeit
Duden online „Rechtsfähigkeit
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfähigkeit
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsfähigkeit

Quellen:

  1. Heinz-Dieter Assman: Aktiengesetz. Grosskommentar. Pflichtfortsetzung: Einleitung. §§ 1-53: BD 1. De Gruyter Recht, 2003, ISBN 978-3899390848, Seite 249