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Worttrennung:
- Rechts·fä·hig·keit, Plural: Rechts·fä·hig·kei·ten
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Rechtsfähigkeit (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswissenschaft: die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Herkunft:
- Ableitung zu rechtsfähig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
Gegenwörter:
- Rechtsunfähigkeit
Sinnverwandte Wörter:
- Geschäftsfähigkeit
Oberbegriffe:
- Fähigkeit, Teilrechtsfähigkeit
Unterbegriffe:
- Organfähigkeit
Beispiele:
- In den Kreis besonderer Rechtsfähigkeiten fällt auch die Organfähigkeit juristischer Personen.[1]
- Rechtsfähigkeit hat der Mensch von der Wiege bis zur Bahre.
Wortbildungen:
- Nichtrechtsfähigkeit, Teilrechtsfähigkeit
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Rechtsfähigkeit“
- Duden online „Rechtsfähigkeit“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfähigkeit“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsfähigkeit“
Quellen:
- ↑ Heinz-Dieter Assman: Aktiengesetz. Grosskommentar. Pflichtfortsetzung: Einleitung. §§ 1-53: BD 1. De Gruyter Recht, 2003, ISBN 978-3899390848, Seite 249