Rechtswissenschaftler

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Rechtswissenschaftler (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Rechtswissenschaftler die Rechtswissenschaftler
Genitiv des Rechtswissenschaftlers der Rechtswissenschaftler
Dativ dem Rechtswissenschaftler den Rechtswissenschaftlern
Akkusativ den Rechtswissenschaftler die Rechtswissenschaftler

Worttrennung:

Rechts·wis·sen·schaft·ler, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·ler

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtswissenschaftler (Info)

Bedeutungen:

eine Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt

Herkunft:

Ableitung zu Rechtswissenschaft mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ler

Synonyme:

Rechtsgelehrter

Sinnverwandte Wörter:

Jurist

Weibliche Wortformen:

Rechtswissenschaftlerin

Oberbegriffe:

Wissenschaftler

Unterbegriffe:

Rechtsprofessor

Beispiele:

„Vermutlich wäre es nicht so gekommen, hätte es nicht die vielen Zeitungsberichte gegeben, die Empörung im ganzen Land über den Tod des jungen Mannes und die Unterstützung der anderen Rechtswissenschaftler.
„Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt , keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtswissenschaftler
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtswissenschaftler
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtswissenschaftler

Quellen:

  1. Sandra Schulz: Kafkas Krieger. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 21, 2011, Seite 128-132, Zitat Seite 130.
  2. Matthias Zimmermann: Jugendstrafrecht exportieren. In: Portal Wissen. Das Forschungsmagazin der Universität Potsdam. Nummer 1/2013, ISSN 2194-4237, Seite 80