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Worttrennung:
- Rechts·wis·sen·schaft·ler, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·ler
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtswissenschaftler (Info)
Bedeutungen:
- eine Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
Herkunft:
- Ableitung zu Rechtswissenschaft mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ler
Synonyme:
- Rechtsgelehrter
Sinnverwandte Wörter:
- Jurist
Weibliche Wortformen:
- Rechtswissenschaftlerin
Oberbegriffe:
- Wissenschaftler
Unterbegriffe:
- Rechtsprofessor
Beispiele:
- „Vermutlich wäre es nicht so gekommen, hätte es nicht die vielen Zeitungsberichte gegeben, die Empörung im ganzen Land über den Tod des jungen Mannes und die Unterstützung der anderen Rechtswissenschaftler.“[1]
- „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt , keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Rechtswissenschaftler“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtswissenschaftler“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtswissenschaftler“
Quellen:
- ↑ Sandra Schulz: Kafkas Krieger. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 21, 2011 , Seite 128-132, Zitat Seite 130.
- ↑ Matthias Zimmermann: Jugendstrafrecht exportieren. In: Portal Wissen. Das Forschungsmagazin der Universität Potsdam. Nummer 1/2013, ISSN 2194-4237, Seite 80