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Worttrennung:
- Reichs·bür·ger, Plural: Reichs·bür·ger
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Reichsbürger (Info)
Bedeutungen:
- Politik, gegenwärtig: Angehöriger einer Bewegung (der Reichsbürgerbewegung), die die Bundesrepublik Deutschland nicht als eigenständigen Staat anerkennt
- historisch: Bürger des Deutschen Reichs
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Reich und Bürger sowie dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
- Reichsbürgerin
Oberbegriffe:
- Bürger, Staatsbürger
Beispiele:
- „Die selbst ernannten Reichsbürger sehen in der Bundesrepublik keinen souveränen Staat.“[1]
- „Aufgrund des Reichsbürgergesetzes fordert die Fachgruppe Hochschullehrer des NS-Juristenbundes unter Vorsitz von Carl Schmitt, den Rechtsbegriff "Mensch" abzuschaffen, da er die Verschiedenheiten von Volksgenosse, Reichsbürger, Ausländer, Jude usw. verdecke und verfälsche.“[2]
Wortbildungen:
- Reichsbürgerbewegung, Reichsbürgergesetz
Übersetzungen
historisch: Bürger des Deutschen Reichs
- Wikipedia-Artikel „Reichsbürger“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsbürger“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichsbürger“
- Duden online „Reichsbürger“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Reichsbürger“
Quellen: