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Worttrennung:
- Reichs·bür·ge·rin, Plural: Reichs·bür·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Reichsbürgerin (Info)
Bedeutungen:
- Politik, gegenwärtig: Angehörige einer Bewegung (der Reichsbürgerbewegung), die den deutschen Staat nicht anerkennen
- historisch: Bürgerin des Deutschen Reichs
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Reichsbürger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Reichsbürger
Oberbegriffe:
- Bürgerin, Staatsbürgerin
Beispiele:
- „Sie wussten, dass die 49-jährige bereits mehrmals ohne Führerschein unterwegs war und hielten sie an, wogegen die Reichsbürgerin sich verbal gewehrt haben will.“[1]
- „Die ‚Eingeborenen‘ konnten sich zum einen naturalisieren lassen, zum anderen konnte eine Frau über die Heirat mit einem deutschen Mann deutsche Reichsbürgerin werden, wie ebenso die Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten.“[2]
Übersetzungen
Angehörige der Reichsbürgerbewegung
Bürgerin des Deutschen Reichs
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Reichsbürgerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsbürgerin“
- Duden online „Reichsbürgerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichsbürgerin“
Quellen: