Strafvereitelung

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Strafvereitelung gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Strafvereitelung, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Strafvereitelung in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Strafvereitelung wissen müssen. Die Definition des Wortes Strafvereitelung wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonStrafvereitelung und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Strafvereitelung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Strafvereitelung
Genitiv der Strafvereitelung
Dativ der Strafvereitelung
Akkusativ die Strafvereitelung

Nebenformen:

Strafvereitlung

Worttrennung:

Straf·ver·ei·te·lung, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafvereitelung (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: absichtliche oder wissentliche Verhinderung der Bestrafung eines Straftäters

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Vereitelung

Sinnverwandte Wörter:

Vertuschung

Oberbegriffe:

Vereitelung; Straftat

Beispiele:

„Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft wird.“[1]
„Leide hat bereits eine umfangreiche Studie und wichtige Aufsätze über die aktive Strafvereitelung der Stasi bei NS-Verbrechen vorgelegt.“[2]
„Beteiligte Polizisten stellten Strafanzeige gegen ihn, den Einsatzleiter Uwe Wiedemann sowie den Polizeipräsidenten Herbert Sander wegen Strafvereitelung im Amt.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

Strafvereitelung im Amt

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Strafvereitelung
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafvereitelung
Duden online „Strafvereitelung
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafvereitelung“ auf wissen.de
wissen.de – Lexikon „Strafvereitelung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafvereitelung

Quellen:

  1. StGB § 258 Strafvereitelung. In: dejure.org. Abgerufen am 18. Februar 2014.
  2. Sven Felix Kellerhoff: Wie die Stasi Nazi-Verbrecher als Spitzel warb. In: Welt Online. 29. November 2011, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 18. Februar 2014).
  3. Lutz Hachmeister: Hannover. Ein deutsches Machtzentrum. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2016, ISBN 978-3-421-04705-2, Seite 161.