Strafvorbehalt

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Strafvorbehalt (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Strafvorbehalt die Strafvorbehalte
Genitiv des Strafvorbehalts
des Strafvorbehaltes
der Strafvorbehalte
Dativ dem Strafvorbehalt
dem Strafvorbehalte
den Strafvorbehalten
Akkusativ den Strafvorbehalt die Strafvorbehalte

Worttrennung:

Straf·vor·be·halt, Plural: Straf·vor·be·hal·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafvorbehalt (Info)

Bedeutungen:

deutsches Strafrecht: gemäß § 59 StGB mögliche Entscheidung des Gerichts dahingehend, dass eine bereits bestimmte Strafe zunächst nicht ausgeurteilt wird, sondern die Verurteilung vom Verhalten des Angeklagten in der Bewährungszeit abhängig gemacht wird

Gegenwörter:

Verurteilung

Beispiele:

„Obwohl es sich bei der Strafaussetzung nicht, wie bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt, um eine originäre Sanktion, sondern um eine Strafvollstreckungsregel handelt, bestehen doch konstruktiv viele Ähnlichkeiten zwischen beiden Instituten“.[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

Verwarnung mit Strafvorbehalt

Übersetzungen

Groß in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage, 2016, Vorbemerkung zu § 59, Randnummer 1.
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafvorbehalt
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Strafvorbehalt

Quellen:

  1. Groß in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage, 2016, Vorbemerkung zu § 59, Randnummer 3.