Verfolgungsbehörde

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Verfolgungsbehörde (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Verfolgungsbehörde die Verfolgungsbehörden
Genitiv der Verfolgungsbehörde der Verfolgungsbehörden
Dativ der Verfolgungsbehörde den Verfolgungsbehörden
Akkusativ die Verfolgungsbehörde die Verfolgungsbehörden

Worttrennung:

Ver·fol·gungs·be·hör·de, Plural: Ver·fol·gungs·be·hör·den

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verfolgungsbehörde (Info)

Bedeutungen:

Behörde, deren Aufgabe es ist, gewisse Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, die keine Straftat sind

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verfolgung und Behörde mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

Verwaltungsbehörde

Oberbegriffe:

Behörde

Unterbegriffe:

Strafverfolgungsbehörde

Beispiele:

„Die Verfolgungsbehörden kennen die umständlich formulierte Kategorie "Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich ›Politisch motivierte Kriminalität – rechts‹". Seit Jahren liegen dort die Ostländer an der Spitze.“[1]
„Für den Sprecher der Verfolgungsbehörde steht jedoch außer Frage, dass in diesem Fall ein Tötungsdelikt vorliegt: „Sonst wäre die Leiche nicht mit so viel Aufwand verpackt und dann verscharrt worden.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Verfolgungsbehörde
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfolgungsbehörde
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerfolgungsbehörde

Quellen:

  1. Wolfgang Donsbach: Rechtsextremismus: Gehen wir in die Offensive!. Im Umgang mit dem Neonazi-Terror kann Sachsens Staatsregierung noch von Thüringen lernen. In: DIE ZEIT. Nummer 2, 5. Januar 2012, ISSN 0044-2070 (http://www.zeit.de/2012/02/S-Rechtsextremismus, abgerufen am 20. August 2016).
  2. Wortschatz Lexikon Uni Leipzig, „Verfolgungsbehörde“, Quelle: Göttinger Tagesblatt, 2011-01-05, Zugriff: 2016-08-20