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Worttrennung:
- Straf·ver·fol·gungs·be·hör·de, Plural: Straf·ver·fol·gungs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Strafverfolgungsbehörde (Info)
Bedeutungen:
- Behörde, deren Aufgabe es ist, Straftaten zu verfolgen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Strafverfolgung und Behörde mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
- Ermittlungsbehörde
Oberbegriffe:
- Verfolgungsbehörde
Unterbegriffe:
- Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Finanzverwaltung, Landespolizei, Zollverwaltung
Beispiele:
- „Es gibt Schätzungen, wonach den deutschen Strafverfolgungsbehörden neun von zehn Straftaten im muslimischen Milieu verborgen bleiben.“[1]
- „Damals hatten die Strafverfolgungsbehörden mehr als 200 Domains der Schattenbibliothek beschlagnahmt.“[2]
Übersetzungen
Behörde, deren Aufgabe es ist, Straftaten zu verfolgen
- Wikipedia-Artikel „Strafverfolgungsbehörde“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafverfolgungsbehörde“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Strafverfolgungsbehörde“
- Duden online „Strafverfolgungsbehörde“
Quellen:
- ↑ Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 106.
- ↑ Marc Stöckel: Erneut mehrere Domains von Z-Library beschlagnahmt. In: Online-Portal golem.de. 31. Mai 2024 (URL, abgerufen am 1. Juni 2024) .