Strafverfolgungsbehörde

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Strafverfolgungsbehörde (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Strafverfolgungsbehörde die Strafverfolgungsbehörden
Genitiv der Strafverfolgungsbehörde der Strafverfolgungsbehörden
Dativ der Strafverfolgungsbehörde den Strafverfolgungsbehörden
Akkusativ die Strafverfolgungsbehörde die Strafverfolgungsbehörden

Worttrennung:

Straf·ver·fol·gungs·be·hör·de, Plural: Straf·ver·fol·gungs·be·hör·den

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafverfolgungsbehörde (Info)

Bedeutungen:

Behörde, deren Aufgabe es ist, Straftaten zu verfolgen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Strafverfolgung und Behörde mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

Ermittlungsbehörde

Oberbegriffe:

Verfolgungsbehörde

Unterbegriffe:

Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Finanzverwaltung, Landespolizei, Zollverwaltung

Beispiele:

„Es gibt Schätzungen, wonach den deutschen Strafverfolgungsbehörden neun von zehn Straftaten im muslimischen Milieu verborgen bleiben.“[1]
„Damals hatten die Strafverfolgungsbehörden mehr als 200 Domains der Schattenbibliothek beschlagnahmt.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Strafverfolgungsbehörde
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafverfolgungsbehörde
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafverfolgungsbehörde
Duden online „Strafverfolgungsbehörde

Quellen:

  1. Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 106.
  2. Marc Stöckel: Erneut mehrere Domains von Z-Library beschlagnahmt. In: Online-Portal golem.de. 31. Mai 2024 (URL, abgerufen am 1. Juni 2024).