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Vorverurteilung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Vor·ver·ur·tei·lung, Plural: Vor·ver·ur·tei·lun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vorverurteilung (Info)
Bedeutungen:
- Bewertung einer Person oder Sache als schuldig oder schlecht, noch bevor alle Fakten über sie bekannt sind
Herkunft:
- Derivation des Verbs vorverurteilen mit dem Suffix -ung
Gegenwörter:
- Vorschusslorbeeren
Oberbegriffe:
- Voreingenommenheit
Beispiele:
- „Denn schon im Vorfeld des Verfahrens hagelte es Vorverurteilungen, an denen auch die Justiz nicht ganz unbeteiligt war. Von Unschuldsvermutung keine Spur.“[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorverurteilung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vorverurteilung“
- Duden online „Vorverurteilung“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorverurteilung“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Vorverurteilung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Vorverurteilung“
Quellen: