Vorverurteilung

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Vorverurteilung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Vorverurteilung die Vorverurteilungen
Genitiv der Vorverurteilung der Vorverurteilungen
Dativ der Vorverurteilung den Vorverurteilungen
Akkusativ die Vorverurteilung die Vorverurteilungen

Worttrennung:

Vor·ver·ur·tei·lung, Plural: Vor·ver·ur·tei·lun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vorverurteilung (Info)

Bedeutungen:

Bewertung einer Person oder Sache als schuldig oder schlecht, noch bevor alle Fakten über sie bekannt sind

Herkunft:

Derivation des Verbs vorverurteilen mit dem Suffix -ung

Gegenwörter:

Vorschusslorbeeren

Oberbegriffe:

Voreingenommenheit

Beispiele:

„Denn schon im Vorfeld des Verfahrens hagelte es Vorverurteilungen, an denen auch die Justiz nicht ganz unbeteiligt war. Von Unschuldsvermutung keine Spur.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorverurteilung
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVorverurteilung
Duden online „Vorverurteilung
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorverurteilung“ auf wissen.de
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Vorverurteilung
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Vorverurteilung

Quellen:

  1. Was weiß Flöttl?. In: DIE ZEIT. Nummer 30/2007, 19. Juli 2007, ISSN 0044-2070 (zitiert nach Online-Version, abgerufen am 31. Januar 2014).