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Zwangslizenzierung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Zwangs·li·zen·zie·rung, Plural: Zwangs·li·zen·zie·run·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zwangslizenzierung (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: Umstand, dass die Erlaubnis zum Produzieren eines Produkts/Arzneimittels über den Klageweg vor Gericht sichergestellt wird; ein Patent soll also ohne Zustimmung des Patentinhabers genutzt werden
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Zwang und Lizenzierung mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Zwangslizenz
Oberbegriffe:
- Patentausnahme, Zulassung
Beispiele:
- „In Indien erlaubt Abschnitt 84 Absatz 1 des Patentgesetzes eine Zwangslizenzierung drei Jahre nach Erteilung eines Patents, wenn ein Produkt nicht zu einem "vernünftigen Preis" erhältlich ist.“[1]
- „Die Zwangslizenzierung von Immaterialgüterrechten – etwa von Patenten oder Urheberrechten – aufgrund einer missbräuchlichen Lizenzverweigerung gemäß Art. 102 AEUV ist besonders von ökonomischen Erwägungen getragen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Zwangslizenzierung beantragen/durchsetzen
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Zwangslizenzierung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangslizenzierung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zwangslizenzierung“
Quellen: