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Anmerkung zum Plural:
- Der Plural ist vollkommen ungebräuchlich.
Worttrennung:
- ab·er·ra·tio ic·tus, Plural: ab·er·ra·ti·o·nes ic·tus
Aussprache:
- IPA: , Plural:
- Hörbeispiele: aberratio ictus (Info), Plural: —
Bedeutungen:
- Strafrecht: das Fehlgehen einer Tat in der Form, dass statt des anvisierten Tatobjekts ein anderes getroffen wird, dessen Verletzung vom Vorsatz des Täters nicht umfasst war
Herkunft:
- Die Verbindung aberratio ictus entstammt dem Lateinischen: aberratio → la steht für ‚Ablenkung‘ und ‚Abirren‘,[1] ictus → la ist der Schlag oder der Stoß.[2] ictus steht in dieser Wendung im Genitiv, so dass sich die Übersetzung ‚Abirren des Schlages‘ ergibt.
Synonyme:
- Fehlgehen der Tat
Beispiele:
- „Als Fälle der aberratio ictus bezeichnet man Sachverhalte, bei denen der Angriff auf ein bestimmtes Tatobjekt gelenkt wird, dieses jedoch nicht trifft, sondern abirrt und ein anderes Objekt verletzt, in bezug auf das der Angriffsführende die Voraussetzungen vorsätzlichen tatbestandsmäßigen Verhaltens nicht erfüllt.“[3]
Übersetzungen
Fehlgehen einer Tat in der Form, dass statt des anvisierten Tatobjekts ein anderes getroffen wird
- Wikipedia-Artikel „Aberratio ictus“
- Johannes Wessels/Werner Beulke: Strafrecht Allgemeiner Teil, 38. Auflage, 2008, Seite 89 ff.
Quellen:
- ↑ Josef Maria Stowasser, Michael Petschenig, Franz Skutsch: Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-13405-1 , „aberratio“, Seite 2
- ↑ Josef Maria Stowasser, Michael Petschenig, Franz Skutsch: Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-13405-1 , „ictus“, Seite 242
- ↑ Georg Freund: Strafrecht – Allgemeiner Teil, 1998, Seite 244
Worttrennung:
- ab·er·ra·tio ic·tus, Genitiv: ab·er·ra·ti·o·nis ic·tus
Bedeutungen:
- neulateinisch, Rechtswesen, Strafrecht: Abgleitung eines gegen einen Menschen geführten Schlages oder Schusses, der ungewollt eine dritte Person trifft
Herkunft:
- Wortverbindung aus den Substantiven aberratio → la und ictus → la
Beispiele:
Übersetzungen
Abgleitung eines gegen einen Menschen geführten Schlages oder Schusses
- Karl Luggauer: Juristen-Latein, Juridica-Verlag, Wien 1967, Seite 11.