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Worttrennung:
- con·cu·bī·nā·tus, Genitiv: con·cu·bī·nā·tūs
Bedeutungen:
- klassischlateinisch: die gesetzlich erlaubte außereheliche Geschlechtsverbindung solcher Personen, von denen ein Teil mit dem anderen eine streng bürgerlich-rechtliche Ehe nicht eingehen konnte: Konkubinat, wilde Ehe
Herkunft:
- abgeleitet von dem Substantiv concubinus → la
Beispiele:
Übersetzungen
- Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Auflage. Hannover 1913 (Nachdruck Darmstadt 1998) : „concubinatus“ (Zeno.org)
- Albert Sleumer: Kirchenlateinisches Wörterbuch. Diverse Nachdrucke. 2. Auflage. Gebrüder Steffen, Limburg an der Lahn 1926, ISBN 978-3-487-09333-2 , Seite 229, Eintrag „concubinatus“
Worttrennung:
- con·cu·bi·na·tus, con·cu·bi·na·ta, con·cu·bi·na·tum
Bedeutungen:
- mittellateinisch: mit einer Konkubine zusammenlebend
Beispiele:
Übersetzungen
mit einer Konkubine zusammenlebend
- Jan Frederik Niermeyer, Co van de Kieft, J. W. J. Burgers: Mediae latinitatis lexicon minus – Mittellateinisches Wörterbuch. In zwei Bänden. 2. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002, DNB 965619362 , Band 1, Seite 311, Eintrag „concubinatus“