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Worttrennung:
- kon·di·zie·ren, Präteritum: kon·di·zier·te, Partizip II: kon·di·ziert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: kondizieren (Info)
- Reime: -iːʁən
Bedeutungen:
- Rechtswissenschaft: etwas ohne Rechtsgrund Erlangtes von dessen Empfänger herausverlangen (im deutschen Zivilrecht nach den §§ 812 ff. BGB)
Herkunft:
- Das Verb kondizieren geht auf das lateinische condicere → la[1] ‚gemeinschaftlich verabreden, sich über etwas verständigen, bestimmen, festsetzen‘[2] zurück.
Beispiele:
- Hat der bisherige Leistungsaustausch einen Rechtsgrund gehabt, so gibt es nichts zu kondizieren.
- Nachdem der Kaufvertrag wirksam angefochten war, kondizierte Herr Müller seine Leistung, die in der Verschaffung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache bestanden hatte, beim Käufer.
- „Infolge der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags könne die Klägerin die bezahlten Darlehensraten kondizieren.“[3]
Wortbildungen:
- Kondiktion, Kondizierung
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Bereicherungsrecht“
- Duden online „kondizieren“
- Deutsches Rechtswörterbuch „kondizieren“
Quellen:
- ↑ Dieter Baer und wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion; Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2000, ISBN 3-411-04162-5 , „kondizieren“, Seite 737
- ↑ Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Auflage. Hannover 1913 (Nachdruck Darmstadt 1998) : „condico“ (Zeno.org)
- ↑ Erkenntnis des österreichischen OGH vom 28. April 2008
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: konzedieren