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Nebenformen:
- mancupium
Worttrennung:
- man·ci·pi·um, Genitiv: man·ci·piī, auch man·ci·pī
Bedeutungen:
- Jura: Erlangen des Eigentumrechtes durch Ergreifen
- durch Anlegen der Hand erworbener Sklave, Kaufsklave
Herkunft:
- zu manceps, cipis m → la „Aufkäufer“, zusammengesetzt aus manus → la „Hand“ und capere → la
Beispiele:
Übersetzungen
Jura: Erlangen des Eigentumrechtes durch Ergreifen
- Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Auflage. Hannover 1913 (Nachdruck Darmstadt 1998) : „mancipium“ (Zeno.org)
- PONS Latein-Deutsch, Stichwort: „mancipium“