nullum crimen sine lege

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Worttrennung:

nul·lum cri·men si·ne le·ge

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

neu/mittellateinisch, Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „kein Verbrechen ohne Gesetz“. Das heißt, eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt eine Straftat war.

Synonyme:

nulla poena sine lege, strafrechtliches Rückwirkungsverbot

Oberbegriffe:

Rechtsgrundsatz

Beispiele:

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „nullum crimen sine lege