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Worttrennung:
nul·lum cri·men si·ne le·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- neu/mittellateinisch, Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „kein Verbrechen ohne Gesetz“. Das heißt, eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt eine Straftat war.
Synonyme:
- nulla poena sine lege, strafrechtliches Rückwirkungsverbot
Oberbegriffe:
- Rechtsgrundsatz
Beispiele:
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „nullum crimen sine lege“