nulla poena sine lege

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Worttrennung:

nul·la poe·na si·ne le·ge

Bedeutungen:

Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „keine Strafe ohne Gesetz“. Das heißt, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie schon zum Tatzeitpunkt strafbar war (sogenannter Rückwirkungsgrundsatz)

Synonyme:

nullum crimen sine lege, strafrechtliches Rückwirkungsverbot

Oberbegriffe:

Rechtsgrundsatz

Beispiele:

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „nulla poena sine lege