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Worttrennung:
- prä·klu·die·ren, Präteritum: prä·klu·dier·te, Partizip II: prä·klu·diert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: präkludieren (Info)
- Reime: -iːʁən
Bedeutungen:
- Rechtswesen: rechtswirksam ausschließen; (wegen Versäumnis einer gesetzlichen Frist) verweigern
Beispiele:
- Die Vollstreckungsabwehrklage ist begründet, wenn dem titulierten Anspruch gem. § 767 I ZPO eine materiell-rechtliche Einwendung entgegensteht, die nicht gem. § 767 II oder III ZPO präkludiert ist.
- Passivität in der Tatsacheninstanz kann dogmatisch nicht die Revisibilität des Urteils im Hinblick auf dessen Feststellungen zur Schuld- und Strafmaßfrage präkludieren.[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „präkludieren“
- Duden online „präkludieren“
Quellen: