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salvatorische Klausel wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- sal·va·to·ri·sche Klau·sel, Plural: sal·va·to·ri·sche Klau·seln
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: salvatorische Klausel (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Bestimmung eines Vertrages, die regelt, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind
Herkunft:
- siehe das Adjektiv salvatorisch und das Substantiv die Klausel
Oberbegriffe:
- Klausel, Vertragsbestimmung
Beispiele:
- Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrecht zu erhalten.
- Die salvatorische Klausel betrifft die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit eines Vertrages. Danach soll der Rechtsvertrag bestehen bleiben und die unwirksamen Klauseln durch wirksame Klauseln ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien entsprechen.
- Beispiel für eine in Deutschland häufig verwendete salvatorische Klausel:
- „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“ (aus Wikipedia-Artikel „Salvatorische Klausel“)
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „salvatorische Klausel“
- Duden online „salvatorisch“