salvatorische Klausel

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salvatorische Klausel (Deutsch)

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ salvatorische Klausel salvatorische Klauseln
Genitiv salvatorischer Klausel salvatorischer Klauseln
Dativ salvatorischer Klausel salvatorischen Klauseln
Akkusativ salvatorische Klausel salvatorische Klauseln
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ die salvatorische Klausel die salvatorischen Klauseln
Genitiv der salvatorischen Klausel der salvatorischen Klauseln
Dativ der salvatorischen Klausel den salvatorischen Klauseln
Akkusativ die salvatorische Klausel die salvatorischen Klauseln
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ eine salvatorische Klausel keine salvatorischen Klauseln
Genitiv einer salvatorischen Klausel keiner salvatorischen Klauseln
Dativ einer salvatorischen Klausel keinen salvatorischen Klauseln
Akkusativ eine salvatorische Klausel keine salvatorischen Klauseln

Worttrennung:

sal·va·to·ri·sche Klau·sel, Plural: sal·va·to·ri·sche Klau·seln

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild salvatorische Klausel (Info)

Bedeutungen:

Recht: Bestimmung eines Vertrages, die regelt, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind

Herkunft:

siehe das Adjektiv salvatorisch und das Substantiv die Klausel

Oberbegriffe:

Klausel, Vertragsbestimmung

Beispiele:

Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrecht zu erhalten.
Die salvatorische Klausel betrifft die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit eines Vertrages. Danach soll der Rechtsvertrag bestehen bleiben und die unwirksamen Klauseln durch wirksame Klauseln ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien entsprechen.
Beispiel für eine in Deutschland häufig verwendete salvatorische Klausel:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“ (aus Wikipedia-Artikel „Salvatorische Klausel“)

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „salvatorische Klausel
Duden online „salvatorisch