Klausel

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Klausel (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Klausel die Klauseln
Genitiv der Klausel der Klauseln
Dativ der Klausel den Klauseln
Akkusativ die Klausel die Klauseln

Worttrennung:

Klau·sel, Plural: Klau·seln

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Klausel (Info)
Reime: -aʊ̯zl̩

Bedeutungen:

Mathematik: Boolesche Funktion, die ausschließlich durch die disjunktive Verknüpfung von Literalen gebildet wird
Recht: genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder seltener auch in Gesetzen oder Verordnungen
Recht: Vermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung durch die Justiz
Österreich: Losungswort eines Sparbuches

Herkunft:

von lateinisch: clausula = Schlusssatz im 14. Jahrhundert entlehnt; zu clausus, Partizip Perfekt Passiv zum Verb claudere = schließen, zusperren gebildet[1][2], vergleiche Klause, exklusiv

Synonyme:

Disjunktionsterm
Vollstreckungsklausel

Unterbegriffe:

Adhäsionsklausel, Akzessionsklausel, Angstklausel, Anpassungsklausel, Ausstiegsklausel, Baisseklausel, Cash-and-carry-Klausel, Datenschutzstandardklausel, Ewigkeitsklausel, Fälligkeitsklausel, Fobklausel, Freizeichnungsklausel, Fünfprozentklausel, Generalklausel, Gleitklausel, Goldklausel, Handelsklausel, Härteklausel, Indexklausel, Konkurrenzklausel, Lohnschutzklausel, Meistbegünstigungsklausel, Orderklausel, Promulgationsklausel, Rektaklausel, salvatorische Klausel, Schiedsklausel, Schutzklausel, Sperrklausel, Ständeklausel, Transferklausel, Unterwerfungsklausel, Valutaklausel, Vertragsklausel, Vorbehaltsklausel, Wechselklausel

Beispiele:

Nach dem Urteil des EuGH wird es in den Verträgen neue Klauseln bzgl. des Datenschutzstandards geben.
Über einige Klauseln im Vertragsentwurf muss noch verhandelt werden.
„Als allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen werden Titel, Klausel und Zustellung bezeichnet.“[3]
„Wohl sagt Stanzl, daß bei solchen Sparbüchern die Nämlichkeit der Person in der Regel dadurch nachgewiesen werde, daß bei jeder Abhebung ein bei der Eröffnung des Sparkontos vereinbartes Losungswort (die Klausel) genannt werden müsse (Stanzl, Wechsel-, Scheck- und sonstiges Wertpapierrecht, § 59 II S. 155).“[4]
„Anfang Mai 1987 übergab sie dem Beklagten, weil er ‚Geld sehen‘ und sich somit über die ‚Zahlungskräftigkeit‘ der Klägerin vergewissern wollte, ein Sparbuch mit Klausel und einem Einlagestand von 368.000 S, den sie am 15.6.1987 um 250.000 S erhöhte.“[5]

Wortbildungen:

klausulieren, verklausulieren

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Klausel
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klausel
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKlausel
The Free Dictionary „Klausel
Duden online „Klausel
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ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Neubearbeitung auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 38. neubearbeitete Auflage. ÖBV, Pädag. Verl., Wien 1997, ISBN 3-215-07910-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy)

Quellen:

  1. Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 4. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-04074-2, Seite 411.
  2. Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742 Seite 493.
  3. Rolf Lackmann: Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts. 5. Auflage. München. 2001. Zweiter Abschnitt. Vor § 6. S 15.
  4. Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 27. Juni 1967
  5. Erkenntnis des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 30. November 1989