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Worttrennung:
- Ab·be·din·gung, Plural: Ab·be·din·gun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abbedingung (Info)
Bedeutungen:
- Ausschluss durch Vertrag oder gesetzliche Bestimmung
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs abbedingen mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Synonyme:
- Ausschluss, Außerkraftsetzung
Gegenwörter:
- Inkraftsetzung
Beispiele:
- Das Gericht strich die nichtige Abbedingung des Strafschadensersatzes.
- „Die völlige Abbedingung der Maklerpflichten wird damit in der Praxis nicht durchführbar sein. Möglich ist allerdings die Einschränkung der Haftung, die es dem Makler erlaubt, sich gegen Beratungsfehler effektiv und umfassend zu versichern.“[1]
Übersetzungen
Ausschluss durch Vertrag oder gesetzliche Bestimmung
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
Quellen: