Abbedingung

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Abbedingung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Abbedingung die Abbedingungen
Genitiv der Abbedingung der Abbedingungen
Dativ der Abbedingung den Abbedingungen
Akkusativ die Abbedingung die Abbedingungen

Worttrennung:

Ab·be·din·gung, Plural: Ab·be·din·gun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Abbedingung (Info)

Bedeutungen:

Ausschluss durch Vertrag oder gesetzliche Bestimmung

Herkunft:

Ableitung zum Stamm des Verbs abbedingen mit dem Suffix (Derivatem) -ung

Synonyme:

Ausschluss, Außerkraftsetzung

Gegenwörter:

Inkraftsetzung

Beispiele:

Das Gericht strich die nichtige Abbedingung des Strafschadensersatzes.
„Die völlige Abbedingung der Maklerpflichten wird damit in der Praxis nicht durchführbar sein. Möglich ist allerdings die Einschränkung der Haftung, die es dem Makler erlaubt, sich gegen Beratungsfehler effektiv und umfassend zu versichern.“[1]

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3

Quellen: