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Worttrennung:
- ab·be·din·gen, Präteritum: be·dang ab, Partizip II: ab·be·dingt, ab·be·dun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: abbedingen (Info), abbedingen (Info)
Bedeutungen:
- transitiv, Recht: durch einen Vertrag eine gesetzliche Bestimmung ausschließen
Herkunft:
- gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb bedingen
Synonyme:
- außer Kraft setzen, ausschließen
Gegenwörter:
- in Kraft setzen, einschließen
Beispiele:
- Bestimmte gesetzliche Vorschriften können durch vertragliche Vereinbarung abbedungen werden.
Wortbildungen:
- Abbedingung
Übersetzungen
transitiv, Recht: durch einen Vertrag eine gesetzliche Bestimmung ausschließen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: ausbedingen