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Worttrennung:
- Ab·ge·ber, Plural: Ab·ge·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abgeber (Info)
Bedeutungen:
- eine Person, die ihr Nutzungsrecht oder ihr Eigentum an einer Sache (im Sinne von Gegenstand, Objekt) verkauft oder vermietet
Sinnverwandte Wörter:
- Verkäufer, Vermieter
Gegenwörter:
- Abnehmer, Übernehmer, Interessent
Beispiele:
- Der Abgeber einer Liegenschaft kann zu deren Vermittlung einen Makler beauftragen.
Übersetzungen
Person, die ihr Nutzungsrecht oder ihr Eigentum an einer Sache verkauft oder vermietet
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeber“