Anhangsverfahren

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Anhangsverfahren (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Anhangsverfahren die Anhangsverfahren
Genitiv des Anhangsverfahrens der Anhangsverfahren
Dativ dem Anhangsverfahren den Anhangsverfahren
Akkusativ das Anhangsverfahren die Anhangsverfahren

Worttrennung:

An·hangs·ver·fah·ren, Plural: An·hangs·ver·fah·ren

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anhangsverfahren (Info)

Bedeutungen:

deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen

Synonyme:

Adhäsionsprozess (seltener), Adhäsionsverfahren, Anschlussverfahren

Beispiele:

Die praktische Relevanz des Anhangsverfahrens ist nach wie vor gering, da die Strafgerichte überwiegend die Eignung des Antrags zur Erledigung im Strafverfahren gemäß § 406 I 5 StPO verneinen.

Übersetzungen

Werner Beulke: Strafprozessrecht. 11., völlig neu bearbeitete Auflage. C.F. Müller, Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg 2010, ISBN 978-3-8114-9744-3, Rn. 597 ff.
Lutz Meyer-Goßner, Jürgen Cierniak: Strafprozessordnung. Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen. 52. Auflage. C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-59265-2, Vor § 403 Rn. 1