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Adhäsionsprozess (Deutsch)
Anmerkung zum Vorkommen des Wortes „Adhäsionsprozess“:
- Die Bezeichnung Adhäsionsprozess kommt in der gegenwärtigen strafprozessualen Literatur nur höchst vereinzelt vor; überwiegend wird Adhäsionsverfahren verwendet. Die wenigen Erwähnungen von Adhäsionsprozess finden sich überwiegend im Kontext der Historie des Verfahrens oder in Werken, in denen ein Zusammenhang mit der Habilitationsschrift Adolf Schönkes hergestellt werden soll. Weitaus häufiger wird Adhäsionsprozess bis heute in der Literatur zum Zivilprozessrecht benutzt, wenn ein Exkurs zu den §§ 403–406c StPO gemacht wird.
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Adhäsionsprozeß
Worttrennung:
- Ad·hä·si·ons·pro·zess, Plural: Ad·hä·si·ons·pro·zes·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele:
Adhäsionsprozess (Info),
Adhäsionsprozess (Info)
- Reime: -oːnspʁot͡sɛs
Bedeutungen:
- deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403–406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Synonyme:
- Adhäsionsverfahren, Anhangsverfahren, Anschlussverfahren
Beispiele:
- Ein Vorläufer des Adhäsionsprozesses war schon im gemeinen Recht bekannt.
- „Der Entscheidung im Adhäsionsprozess kommt insoweit Rechtskraftwirkung zu, als dem geltend gemachten Anspruch stattgegeben wird (…)“
Übersetzungen
- Friedrich-Christian Schroeder, Torsten Verrel: Strafprozessrecht. 5., neu bearbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61993-9, Rn. 531
- Othmar Jauernig, Burkhard Hess: Zivilprozessrecht. Ein Studienbuch. 30., neu bearbeitete Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-606809, § 3 Rn. 30
- Leo Rosenberg, Karl Heinz Schwab, Peter Gottwald: Zivilprozessrecht. 17., neu bearbeitete Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-595141, § 10 Rn. 3
- Walter Zeiss, Klaus Schreiber: Zivilprozessrecht. 10. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, ISBN 3-16-147787-1, § 3 Rn. 15 (Google Books) .
Quellen:
- ↑ Zu finden etwa bei Friedrich-Christian Schroeder, Torsten Verrel: Strafprozessrecht. 5., neu bearbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61993-9, Rn. 531
- ↑ Kerstin Spiess: Das Adhäsionsverfahren in der Rechtswirklichkeit. Lit Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-8258-1205-8 (Google Books) .
- ↑ Adolf Schönke: Beiträge zur Lehre vom Adhäsionsprozeß. In: W. Graf Gleisbach, Eduard Kohlrausch (Herausgeber): Abhandlungen des kriminalistischen Institut an der Universität Berlin. Vierte Folge, Dritter Band, Drittes Heft. Walter de Gruyter & Co., Berlin/Leipzig 1935
- ↑ Thomas Klaus: Neuere Beiträge zur Lehre vom Adhäsionsprozeß. Dr. Kovač, Hamburg 2000, ISBN 978-3830000914
- ↑ Othmar Jauernig, Burkhard Hess: Zivilprozessrecht. Ein Studienbuch. 30., neu bearbeitete Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-606809, § 3 Rn. 30
- ↑ Leo Rosenberg, Karl Heinz Schwab, Peter Gottwald: Zivilprozessrecht. 17., neu bearbeitete Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-595141, § 10 Rn. 3
- ↑ Walter Zeiss, Klaus Schreiber: Zivilprozessrecht. 10. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, ISBN 3-16-147787-1, § 3 Rn. 15 (Google Books) .
- ↑ Beschluss des österreichischen OGH vom 15. Februar 2011