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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Anschlußverfahren
Worttrennung:
- An·schluss·ver·fah·ren, Plural: An·schluss·ver·fah·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Anschlussverfahren (Info)
Bedeutungen:
- deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403–406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Synonyme:
- Adhäsionsprozess (seltener), Adhäsionsverfahren, Anhangsverfahren
Beispiele:
- Das Anschlussverfahren hat keine große praktische Bedeutung.
Übersetzungen
- Löwe-Rosenberg: Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. 25. Auflage. Sechster Band: §§ 374–495; EGStPO, De Gruyter, Berlin 2001, Vor § 403 Rn. 7