Adhäsionsverfahren

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Adhäsionsverfahren (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Adhäsionsverfahren die Adhäsionsverfahren
Genitiv des Adhäsionsverfahrens der Adhäsionsverfahren
Dativ dem Adhäsionsverfahren den Adhäsionsverfahren
Akkusativ das Adhäsionsverfahren die Adhäsionsverfahren

Worttrennung:

Ad·hä·si·ons·ver·fah·ren, Plural: Ad·hä·si·ons·ver·fah·ren

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Adhäsionsverfahren (Info), Lautsprecherbild Adhäsionsverfahren (Info)
Reime: -oːnsfɛɐ̯faːʁən

Bedeutungen:

deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen

Synonyme:

Adhäsionsprozess (seltener), Anhangsverfahren, Anschlussverfahren

Beispiele:

Die praktische Relevanz des Adhäsionsverfahrens ist nach wie vor gering, da die Strafgerichte überwiegend die Eignung des Antrags zur Erledigung im Strafverfahren gemäß § 406 I 5 StPO verneinen.
„Für einen über das im Adhäsionsverfahren geltend gemachte Ausmaß hinausgehenden Anspruch besteht keine Rechtskraftwirkung.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Adhäsionsverfahren
Duden online „Adhäsionsverfahren
Werner Beulke: Strafprozessrecht. 11., völlig neu bearbeitete Auflage. C.F. Müller, Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg 2010, ISBN 978-3-8114-9744-3, Rn. 597 ff.
Lutz Meyer-Goßner, Jürgen Cierniak: Strafprozessordnung. Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen. 52. Auflage. C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-59265-2, Vor § 403 Rn. 1
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAdhäsionsverfahren

Quellen: