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Adhäsionsverfahren wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ad·hä·si·ons·ver·fah·ren, Plural: Ad·hä·si·ons·ver·fah·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Adhäsionsverfahren (Info), Adhäsionsverfahren (Info)
- Reime: -oːnsfɛɐ̯faːʁən
Bedeutungen:
- deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403–406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Synonyme:
- Adhäsionsprozess (seltener), Anhangsverfahren, Anschlussverfahren
Beispiele:
- Die praktische Relevanz des Adhäsionsverfahrens ist nach wie vor gering, da die Strafgerichte überwiegend die Eignung des Antrags zur Erledigung im Strafverfahren gemäß § 406 I 5 StPO verneinen.
- „Für einen über das im Adhäsionsverfahren geltend gemachte Ausmaß hinausgehenden Anspruch besteht keine Rechtskraftwirkung.“[1]
Übersetzungen
Deutschland: Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche bereits im strafrechtlichen Verfahren geltend zu machen
- Wikipedia-Artikel „Adhäsionsverfahren“
- Duden online „Adhäsionsverfahren“
- Werner Beulke: Strafprozessrecht. 11., völlig neu bearbeitete Auflage. C.F. Müller, Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg 2010, ISBN 978-3-8114-9744-3, Rn. 597 ff.
- Lutz Meyer-Goßner, Jürgen Cierniak: Strafprozessordnung. Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen. 52. Auflage. C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-59265-2, Vor § 403 Rn. 1
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Adhäsionsverfahren“
Quellen: