Ausverkäufer

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Ausverkäufer (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Ausverkäufer die Ausverkäufer
Genitiv des Ausverkäufers der Ausverkäufer
Dativ dem Ausverkäufer den Ausverkäufern
Akkusativ den Ausverkäufer die Ausverkäufer

Worttrennung:

Aus·ver·käu·fer, Plural: Aus·ver·käu·fer

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ausverkäufer (Info)
Reime: -aʊ̯sfɛɐ̯kɔɪ̯fɐ

Bedeutungen:

jemand, der einen Ausverkauf betreibt

Herkunft:

Ableitung des Substantivs (Substantivierung) vom Stamm des Verbs ausverkaufen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er und Umlaut

Weibliche Wortformen:

Ausverkäuferin

Oberbegriffe:

Verkäufer

Beispiele:

„Es dürfen nämlich bei einem Ausverkauf nicht Waren zum Verkauf gestellt werden, die vor Beginn oder im Laufe des Ausverkaufs für dessen Zwecke herbeigeschafft sind; dies selbst dann nicht, wenn der Ausverkäufer die Tatsache des Vor- und Nachschiebens öffentlich bekannt macht (§ 8).“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausverkäufer
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAusverkäufer
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Ausverkäufer

Quellen:

  1. Otto Georg Schwarz: Handelsrecht, Seerecht Wechsel- und Scheckrecht. Ein Grundriss für junge Juristen. Zweite Ausgabe. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1910. Seite 230