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Basiskonto wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ba·sis·kon·to, Plural 1: Ba·sis·kon·ten, Plural 2: Ba·sis·kon·tos, Plural 3: Ba·sis·kon·ti
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Basiskonto (Info)
Bedeutungen:
- Finanzwesen: ein auf Guthabenbasis geführtes Konto mit grundlegenden Funktionen und ohne Anspruch auf einen Dispositionskredit oder eine Kreditkarte, dessen Führung für jeden Kunden den Banken seit 2016 gesetzlich vorgeschrieben ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Basis und Konto
Synonyme:
- Jedermann-Konto, Sparkassen: Bürgerkonto
Oberbegriffe:
- Konto
Beispiele:
- Alle Geldhäuser sind demnach verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto einzurichten. [1]
- Als am teuersten erwies sich dabei das Basiskonto der Hypovereinsbank (159,96 Euro/Jahr), das auch Versicherungsleistungen enthält. [2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Basiskonto“ (Weiterleitung zu Jedermann-Konto)
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Basiskonto“
- Duden online „Basiskonto“
Quellen: