Erbschein

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Erbschein (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Erbschein die Erbscheine
Genitiv des Erbscheines
des Erbscheins
der Erbscheine
Dativ dem Erbschein
dem Erbscheine
den Erbscheinen
Akkusativ den Erbschein die Erbscheine

Worttrennung:

Erb·schein, Plural: Erb·schei·ne

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbschein (Info)

Bedeutungen:

Deutschland: ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Schein

Oberbegriffe:

Schein

Beispiele:

Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Erbschein
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschein
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbschein
The Free Dictionary „Erbschein
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschein
Duden online „Erbschein
Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“