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Worttrennung:
- Erb·schein, Plural: Erb·schei·ne
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Erbschein (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland: ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Schein
Oberbegriffe:
- Schein
Beispiele:
- Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Erbschein“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschein“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erbschein“
- The Free Dictionary „Erbschein“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschein“
- Duden online „Erbschein“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
Quellen:
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“