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Geschädigter wissen müssen. Die Definition des Wortes
Geschädigter wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Geschädigter und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ge·schä·dig·ter, Plural: Ge·schä·dig·te
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Geschädigter (Info), Geschädigter (Info)
Bedeutungen:
- jemand, der einen (finanziellen, materiellen, körperlichen, …) Schaden erlitten hat
Herkunft:
- Ableitung von geschädigt
Sinnverwandte Wörter:
- Betroffener, Leidtragender, Opfer
Weibliche Wortformen:
- Geschädigte
Beispiele:
- Der Geschädigte klagt auf Schadensersatz.
- Ein Geschädigter legt Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein.
- Das Schmerzensgeld ist aus Sicht des Geschädigten nicht ausreichend genug.
- „Bei der Kundgebung waren aus der Menge Farbbeutel auf ein Gasthaus und das Palais Kaufmännischer Verein geschleudert wurden – von wem, war nicht mehr festzustellen. Die Geschädigten klagten.“[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschädigter“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geschädigter“
- Duden online „Geschädigter“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Geschädigter“
Worttrennung:
- Ge·schä·dig·ter
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Geschädigter (Info), Geschädigter (Info)
Grammatische Merkmale:
- Genitiv Singular der starken Flexion des Substantivs Geschädigte
- Dativ Singular der starken Flexion des Substantivs Geschädigte
- Genitiv Plural der starken Flexion des Substantivs Geschädigte
Geschädigter ist eine flektierte Form von Geschädigte. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag Geschädigte. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.
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Quellen: