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Gewaltmonopol (Deutsch)
Worttrennung:
- Ge·walt·mo·no·pol, Plural: Ge·walt·mo·no·po·le
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele:
Gewaltmonopol (Info)
Bedeutungen:
- Staatsrecht: „ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren“
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Gewalt und Monopol
Oberbegriffe:
- Monopol
Beispiele:
- „Die Erfahrungen mit Paramilitarismus in der Weimarer Republik, aber auch die aktuellen Entgrenzungen kriegerischer Gewalt durch selbst ernannte Warlords zeigen, wie gefährlich die Aufkündigung des staatlichen Gewaltmonopols ist.“
Charakteristische Wortkombinationen:
- mit Substantiv: Gewaltmonopol des Staates (
Audio (Info))
- mit Adjektiv: staatliches Gewaltmonopol
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Gewaltmonopol des Staates“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gewaltmonopol“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gewaltmonopol“
- Duden online „Gewaltmonopol“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gewaltmonopol“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gewaltmonopol“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Gewaltmonopol des Staates“ (Stabilversion)
- ↑ Ute Frevert: Schule der Gewalt. In: Zeit Geschichte. Epochen. Menschen. Ideen. Nummer 4, 2018, Seite 20.