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Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Deutsch)
Anmerkung zur Schreibweise:
- Gemäß dem Duden[1] ist nach den Rechtschreibregeln nur die Schreibweise Gewinn-und-Verlust-Rechnung korrekt. Die Schreibweise, die das HGB verwendet[2] und die auch in der Fachliteratur überwiegend benutzt wird, ist jedoch Gewinn- und Verlustrechnung.
Alternative Schreibweisen:
- Gewinn- und Verlustrechnung
Worttrennung:
- Ge·winn-und-Ver·lust-Rech·nung, Plural: Ge·winn-und-Ver·lust-Rech·nun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Info)
Bedeutungen:
- Bilanzrecht: jährlich von einem Kaufmann – vorbehaltlich etwaig eingreifender Befreiungen – zu erstellende Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, aus der sich ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag beziehungsweise nach Berücksichtigung eines Gewinn-/Verlustvortrags und von Veränderungen der Rücklagen der Bilanzgewinn oder der Bilanzverlust ergibt, der in die Bilanz übertragen wird
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag
„Gewinn- und Verlustrechnung“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Beispiele:
Übersetzungen
- Duden online „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“
Quellen: