Gewinn- und Verlustrechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Gewinn- und Verlustrechnung die Gewinn- und Verlustrechnungen
Genitiv der Gewinn- und Verlustrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen
Dativ der Gewinn- und Verlustrechnung den Gewinn- und Verlustrechnungen
Akkusativ die Gewinn- und Verlustrechnung die Gewinn- und Verlustrechnungen

Anmerkung zur Schreibweise:

Gemäß dem Duden[1] ist nach den Rechtschreibregeln nur die Schreibweise Gewinn-und-Verlust-Rechnung korrekt. Die Schreibweise, die das HGB verwendet[2] und die auch in der Fachliteratur überwiegend benutzt wird (siehe Beispiele), ist jedoch Gewinn- und Verlustrechnung.

Alternative Schreibweisen:

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Worttrennung:

Ge·winn- und Ver·lust·rech·nung, Plural: Ge·winn- und Ver·lust·rech·nun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gewinn- und Verlustrechnung (Info)

Bedeutungen:

Bilanzrecht: jährlich von einem Kaufmann – vorbehaltlich etwaig eingreifender Befreiungen – zu erstellende Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, aus der sich ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag beziehungsweise nach Berücksichtigung eines Gewinn-/Verlustvortrags und von Veränderungen der Rücklagen der Bilanzgewinn oder der Bilanzverlust ergibt, der in die Bilanz übertragen wird

Abkürzungen:

GuV, G. u. V., GuV-Rechnung

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gewinnrechnung und Verlustrechnung

Synonyme:

Jahresergebnisrechnung, Ergebnisrechnung, Erfolgsrechnung

Beispiele:

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Erträge und Aufwendungen einer Berichtsperiode, ihr Saldo wird als Jahresüberschuss (Plus) oder Jahresfehlbetrag (Minus) bezeichnet.
„1. Wie hat sich das Vermögen verändert? Die erste Frage wird von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) beantwortet. Sie bildet den Erfolg eines Geschäftsjahres ab und informiert über die Ertragslage des Unternehmens.“[3]
„Die Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt den Grundsätzen ordnungmäßiger Buchführung , muss also insbesondere klar und übersichtlich, in deutscher Sprache und in Euro sowie innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden – spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres – .“[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, aufstellen

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Gewinn- und Verlustrechnung
wissen.de – Lexikon „Gewinn- und Verlustrechnung
Weber: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 3/2013, Randziffer 4).

Quellen:

  1. Duden online „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“.
  2. Etwa in §§ 242 II, III, 264 I 1, 2; 275 I 1, IV, V; 297 I 1; 340c III HGB.
  3. Rainer Buchholz: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS. 8., aktualisierte Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2013, ISBN 978-3-8006-4590-9, Seite 1.
  4. Weber: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 3/2013, Randziffer 4).