Hausfriedensbruch

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Hausfriedensbruch (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Hausfriedensbruch die Hausfriedensbrüche
Genitiv des Hausfriedensbruches
des Hausfriedensbruchs
der Hausfriedensbrüche
Dativ dem Hausfriedensbruch
dem Hausfriedensbruche
den Hausfriedensbrüchen
Akkusativ den Hausfriedensbruch die Hausfriedensbrüche

Worttrennung:

Haus·frie·dens·bruch, Plural: Haus·frie·dens·brü·che

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Hausfriedensbruch (Info)

Bedeutungen:

Recht: unrechtmäßiges Betreten von fremden Grundstücken, Eindringen in fremdes Geschäfts-/Wohneigentum, Verletzung des Hausrechts

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Hausfrieden und Bruch sowie dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Besitzstörung

Oberbegriffe:

Straftat

Beispiele:

„Künftig soll die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks in der DNA-Datei der Polizei auch bei Wiederholungstätern nicht erheblicher Straftaten, etwa Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, möglich sein.“
„Somit darf Ihr Vermieter auch nicht ohne Ihr Einverständnis einfach so Ihre Wohnung betreten, denn dann würde dieser den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen.“
„Somit ist § 78 Absatz 3 Nummer 5 StGB einschlägig und die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung beim Hausfriedensbruch liegt bei drei Jahren.“

Charakteristische Wortkombinationen:

elektronischer Hausfriedensbruch, Hausfriedensbruch begehen

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Hausfriedensbruch
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Hausfriedensbruch
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hausfriedensbruch
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHausfriedensbruch
The Free Dictionary „Hausfriedensbruch

Quellen:

  1. Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: tagesschau.de vom 09.06.2005
  2. Philipp Hammerich: Hausfriedensbruch: Was können Sie als Opfer tun? In: rightmart.de (Online). 14. Mai 2021, abgerufen am 30. März 2023.
  3. Hausfriedensbruch – wann macht man sich strafbar? Wie sollte man gegen eine Anzeige vorgehen? In: fachanwalt.de (Online). 3. März 2023, abgerufen am 30. März 2023.