Interimsschein

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Interimsschein (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Interimsschein die Interimsscheine
Genitiv des Interimsscheins
des Interimsscheines
der Interimsscheine
Dativ dem Interimsschein den Interimsscheinen
Akkusativ den Interimsschein die Interimsscheine
Ein Interimsschein von 1897

Worttrennung:

In·te·rims·schein, Plural: In·te·rims·schei·ne

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Interimsschein (Info)

Bedeutungen:

Wirtschaftsrecht: Dokument mit dem Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Aktiengesellschaft vor der Herausgabe der Aktien

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Substantiv Interim, Fugenelement -s und Schein

Synonyme:

Anrechtsschein, Scrip, Zwischenschein

Oberbegriffe:

Dokument, Schein, Schriftstück

Beispiele:

Ein Interimsschein wird auch Anrechtsschein, Scrip oder Zwischenschein genannt.
„Ein Interimsschein ist eine Urkunde, die direkt nach der Gründung von Aktiengesellschaften ausgegeben werden kann, noch bevor die Aktien fertiggestellt sind.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Interimsschein
Duden online „Interimsschein
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Interimsschein“ auf wissen.de

Quellen: