Juristerei

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Juristerei (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Juristerei
Genitiv der Juristerei
Dativ der Juristerei
Akkusativ die Juristerei

Worttrennung:

Ju·ris·te·rei, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Juristerei (Info)
Reime: -aɪ̯

Bedeutungen:

oft scherzhaft oder abwertend: Tätigkeit der Juristen

Herkunft:

abgeleitet von Jurist mit dem Suffix -erei

Sinnverwandte Wörter:

Jura, Jurisprudenz, Rechtswissenschaft

Beispiele:

„Habe nun, ach! Philosophie, / Juristerei und Medizin, / Und leider auch Theologie / Durchaus studiert, mit heißem Bemühn.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Juristerei
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Juristerei
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Juristerei
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalJuristerei

Quellen:

  1. Johann Wolfgang von Goethe; Erich Trunz (Herausgeber): Faust. Der Tragödie erster und zweiter Teil. Einmalige Jubiläumsausg. zum 250. Geburtstag Goethes am 28.8.1999. Beck, München 1999, ISBN 3-406-45214-0, Vers 355