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Kirchensteuer wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Kir·chen·steu·er, Plural: Kir·chen·steu·ern
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kirchensteuer (Info)
Bedeutungen:
- Steuer, die in einigen Staaten (im Auftrag) von Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Charakter zur Bestreitung von Aufgaben erhoben wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Steuer sowie dem Fugenelement -n
Synonyme:
- Österreich: Kirchenbeitrag
Sinnverwandte Wörter:
- jüdisch: Kultussteuer
Beispiele:
- Die Kirchensteuer zählt bei der Einkommenssteuerveranlagung zu den steuerfreien Beträgen.[1]
- Der Staat übt ein Aufsichtsrecht über die Erhebung der Kirchensteuer auf.[1]
Wortbildungen:
- Kirchensteuereinnahme
Übersetzungen
durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft erhobene Steuer
- Wikipedia-Artikel „Kirchensteuer“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 2093, Eintrag „Kirchensteuer“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kirchensteuer“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kirchensteuer“
- Duden online „Kirchensteuer“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kirchensteuer“
Quellen:
- ↑ 1,0 1,1 nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 2093, Eintrag „Kirchensteuer“