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Worttrennung:
- Kul·tus·steu·er, Plural: Kul·tus·steu·ern
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kultussteuer (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland: eine der Kirchensteuer entsprechende durch eine öffentlich-rechtliche jüdische Religionsgemeinschaft von ihren Mitgliedern erhobene Abgabe
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kultus und Steuer sowie dem Fugenelement -n
Sinnverwandte Wörter:
- christlich: Kirchensteuer
Beispiele:
- „Die Kultussteuer wird in Analogie zur Kirchensteuer vom Finanzamt erhoben und an die Jüdische Gemeinde in Hamburg weitergeleitet.“[1]
- „In den ostdeutschen Bundesländern sind Gemeinden wegen fehlender Gesetzesregelung selbst für die Erhebung der Kultussteuer zuständig.“[2]
- „Die Kirchen- und Kultussteuer wird für das Steuerjahr erhoben.“[3]
Übersetzungen
Abgabe der Mitglieder zugunsten einer jüdischen Religionsgemeinschaft
- Wikipedia-Artikel „Kultussteuer“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kultussteuer“
Quellen: